Vereinity

Sicherheit & Datenschutz

Wie der Satzungs-Check eure Daten schützt — heute, und in jeder Ausbaustufe bis zum Betrieb auf euren eigenen Servern.

Stand: 1. August 2026 · Alle technischen Angaben gegen den Produktivcode geprüft · Rechtsstand: VO (EU) 2024/1689 i. d. F. der VO (EU) 2026/1744

Server in Deutschland

Eigener dedizierter Server bei Hetzner (Falkenstein). Kein US-Cloud-Hosting, keine geteilte Infrastruktur.

Kontaktdaten bleiben intern

Name und E-Mail-Adresse der Ansprechperson werden zu keinem Zeitpunkt an die KI übertragen.

Löschung ist Automatik

12-Monats-Speicherfrist mit täglichem Löschlauf. Ein Widerruf löscht das Satzungs-PDF sofort.

Auf Wunsch: komplett geschlossen

Selbst gehostete Open-Source-KI und On-Premise-Betrieb bei der eigenen IT sind als Ausbaustufen möglich.

Kein Hochrisiko-System

Nach der KI-Verordnung ein System mit begrenztem Risiko: Es bewertet Satzungen, nicht Menschen. Begründung in § 8.

Das Sicherheits-Setup heute — in sechs Paragraphen

Eine Übersicht in der Sprache, die wir am besten können: gegliedert wie eine Satzung. Jeder Abschnitt erklärt zuerst allgemeinverständlich, was gilt — die lila Kästen liefern die technische Präzisierung für IT-Fachleute.

§ 1

Hosting & Infrastruktur

Der Satzungs-Check läuft auf einem eigenen, dedizierten Server in Deutschland (Hetzner, Rechenzentrum Falkenstein) — nicht in einer US-Cloud und nicht auf geteilter Infrastruktur mit anderen Anwendungen. Die gesamte Verbindung ist verschlüsselt.

Für IT-Fachleute Dedizierter Host (DE) · TLS-Terminierung am Reverse Proxy, HSTS (max-age 2 Jahre, includeSubDomains) · Docker-Container als non-root-User · X-Content-Type-Options: nosniff · Referrer-Policy: strict-origin-when-cross-origin · Log-Rotation, IP-Adressen werden nur pseudonymisiert verarbeitet (§ 5).
§ 2

Das Widget: Der Weg der Daten

Der häufigste Irrtum zuerst: Die Website, die den Satzungs-Check einbindet, sieht die hochgeladenen Daten nie. Das Widget ist ein eingebettetes Fenster (iframe) — was ein Verein dort eingibt, geht direkt und verschlüsselt vom Browser des Vereins an den Vereinity-Server. Die Partner-Website ist nur der Rahmen drumherum.

Und die Partner-Website? Sie erfährt nur den Bearbeitungsstatus und den Ergebnis-Score — niemals den Inhalt der Satzung oder die Kontaktdaten. Welche Website das Widget überhaupt einbetten darf, ist pro Partner einzeln auf dem Server freigeschaltet.
Für IT-Fachleute Einbettung per iframe, Formular-POST direkt an den Vereinity-Origin · Framing-Freigabe pro Partner über Content-Security-Policy frame-ancestors (serverseitige Whitelist je Partner, Origins normalisiert auf scheme://host) · Alle übrigen Seiten: X-Frame-Options DENY · postMessage zwischen iframe und Partner-Seite transportiert ausschließlich die Anzeigehöhe für das Auto-Resize — keine Inhaltsdaten.
§ 3

Upload-Sicherheit

Angenommen wird ausschließlich ein PDF der Satzung — kein anderes Dateiformat. Jede Datei wird vor der Annahme technisch geprüft, nicht nur am Dateinamen erkannt.

Für IT-Fachleute Magic-Byte-Validierung (%PDF), Content-Type wird nicht vertraut · Streaming-Cap 20 MB, Teilupload wird bei Ablehnung gelöscht · Ergebnis-, Auskunfts- und Widerrufszugriff über 256-Bit-Zufallstoken (secrets.token_urlsafe) · Dateiablage unter zufälliger UUID, kein Rückschluss auf den Verein aus dem Dateinamen.
§ 4

KI-Verarbeitung

Der Text der Satzung wird lokal auf unserem Server aus dem PDF extrahiert. Für die inhaltliche Analyse wird der Satzungstext an Anthropic (Claude) übertragen — als vertraglich gebundener Auftragsverarbeiter. Wichtig für die Einordnung: Vereinssatzungen sind in aller Regel öffentliche Dokumente (Vereinsregister). Die wirklich sensiblen Daten — wer den Check angestoßen hat — verlassen den Server nicht.

Für IT-Fachleute Textextraktion lokal (pdfplumber); nur bei nicht maschinenlesbaren Scans läuft die Texterkennung ebenfalls über den Auftragsverarbeiter · Modelle: claude-haiku-4-5-20251001 (Scoring, Baustein-Klassifikation, §-Referenzprüfung, OCR-Fallback) und claude-sonnet-4-6 (Entwurfserstellung, Validierung), Versionen fest gepinnt — keine „latest"-Aliase · Temperature 0 · Scoring: 5 unabhängige Läufe mit Mehrheits-/Median-Konsens pro Kriterium · KI-generierte Ausgaben werden vor Speicherung/Anzeige durch einen Allowlist-HTML-Sanitizer (nh3/ammonia) geführt — Schutz gegen Stored XSS und Prompt-Injection-Folgen · API-Schlüssel ausschließlich serverseitig als Umgebungsvariable.
§ 5

DSGVO & Betroffenenrechte

Datenschutz ist hier keine nachgereichte Erklärung, sondern in die Software eingebaut. Jede Einreichung hat von Anfang an ein Ablaufdatum, und jeder Verein behält die Kontrolle über seine Daten — ohne dass er dafür jemanden anschreiben muss.

Alle Details stehen in den Datenschutzhinweisen zum Satzungs-Check.

Für IT-Fachleute Retention-Feld pro Datensatz (Default now()+12 Monate), täglicher Purge-Job: Stufe 1 Soft-Delete + sofortige PDF-Löschung, Stufe 2 nach 30 Tagen Anonymisierung aller personenbezogenen Felder · Consent-Log mit SHA-256-Hash des angezeigten Einwilligungstexts, Versionierung · IP-Pseudonymisierung via HMAC-SHA256 mit serverseitigem Geheimnis · AVV in Textform (§ 126b BGB) mit unveränderlichem Audit-Trail · Webanalyse nur cookielos (Plausible, selbst gehostet) und standardmäßig deaktiviert.
§ 6

Härtung der Anwendung

Auch intern gilt das Prinzip der minimalen Rechte: Wer im System arbeitet, sieht nur, was er sehen muss — und die üblichen Angriffswege sind systematisch verschlossen.

Für IT-Fachleute Rollenmodell view_only < editor < partner_admin < central_admin, Mandanten-Filter auf Query-Ebene · bcrypt (Cost 12) · Login-Rate-Limit 10 Fehlversuche/15 min pro IP (gehasht), Limits auch auf öffentlichen Registrierungs-Endpunkten · CSRF-Token auf allen zustandsändernden Admin-Aktionen · SVG-Uploads blockiert (Stored-XSS-Fläche), Logo-Uploads nur PNG/JPG/WEBP nach Magic-Byte-Prüfung · Embed-Origin-Whitelist, Löschrechte und Partner-Verwaltung sind central_admin-only.

Die KI-Verordnung — in fünf weiteren Paragraphen

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Weil uns Verbände regelmäßig nach der Risikoklasse fragen, steht die Antwort hier vollständig — mit Begründung, mit Fundstellen und mit dem, was wir dafür konkret umgesetzt haben. Die lila Kästen enthalten die juristische Präzisierung.

Zur Einordnung dieser Seite: Das ist unsere eigene, begründete Einstufung als Anbieter — keine Rechtsberatung und kein Prüfsiegel. Wir legen offen, wie wir zu ihr kommen, damit eure Rechtsabteilung sie nachvollziehen und selbst bewerten kann.

§ 7

Die vier Risikostufen

Die KI-Verordnung reguliert nicht die Technik, sondern den Verwendungszweck. Dasselbe Sprachmodell kann in der einen Anwendung streng reguliert und in der anderen praktisch frei sein. Vier Stufen:

Für Juristinnen und Juristen VO (EU) 2024/1689, geändert durch VO (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus KI", in Kraft seit 27.07.2026) · Verbotene Praktiken: Art. 5 (seit 02.02.2025) · Hochrisiko: Art. 6 i. V. m. Anhang I und Anhang III · Transparenzpflichten: Art. 50, Kapitel IV — anwendbar seit 02.08.2026, durch den Omnibus nicht verschoben · Die Hochrisiko-Pflichten aus Kapitel III Abschn. 1–3 wurden dagegen verschoben auf den 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I), Art. 113 Abs. 3 lit. c n. F. · Sanktionen (Art. 99) gelten bereits seit 02.08.2025 · National: KI-MIG vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29.07.2026); Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur · Hinweis: eine konsolidierte Fassung der KI-VO liegt auf EUR-Lex noch nicht vor, beide Rechtsakte sind getrennt zu lesen.
§ 8

Wo der Satzungs-Check steht

Der Satzungs-Check ist nach unserer Einstufung ein System mit begrenztem Risiko. Es gelten die Transparenzpflichten — keine Hochrisiko-Anforderungen, also keine Konformitätsbewertung, keine CE-Kennzeichnung, keine Registrierung in der EU-Datenbank.

Der Grund liegt im Prüfgegenstand. Die Hochrisiko-Kategorien der Verordnung setzen durchweg dort an, wo ein System über Menschen urteilt — über Bewerberinnen, Kreditnehmer, Schülerinnen, Beschuldigte. Der Satzungs-Check bewertet dagegen ein Dokument: die Satzung eines Vereins, also einer juristischen Person. Er kennt keine Personenprofile, und die Kontaktdaten der einreichenden Person erreichen die KI nie (§ 4).

Für Juristinnen und Juristen Wir haben die acht Bereiche des Anhangs III einzeln geprüft und verneinen sie sämtlich: Nr. 1 Biometrie — keine biometrische Verarbeitung · Nr. 2 kritische Infrastruktur — kein Sicherheitsbauteil · Nr. 3 Bildung — keine Bildungseinrichtung, kein Zugang, keine Lernergebnisse · Nr. 4 Beschäftigung — keine Auswahl-, Beförderungs- oder Kündigungsentscheidungen · Nr. 5 grundlegende Dienste — wir sind keine Behörde, es geht nicht um Leistungsansprüche, und es findet weder eine Bonitätsbewertung natürlicher Personen noch eine Risiko- und Preisbewertung bei Lebens- oder Krankenversicherungen noch eine Notruf-Priorisierung statt · Nr. 6 Strafverfolgung und Nr. 7 Migration/Asyl — offensichtlich nicht einschlägig · Nr. 8 Rechtspflege und demokratische Prozesse — keine Justizbehörde, keine alternative Streitbeilegung, und eine Vereinssatzung ist weder Wahl noch Referendum im Sinne der Norm · Da bereits der Anwendungsbereich des Anhangs III nicht eröffnet ist, stützen wir uns bewusst nicht auf die Ausnahme des Art. 6 Abs. 3 — diese setzt ein Anhang-III-System voraus und zöge nach Art. 6 Abs. 4 eine Registrierungspflicht gemäß Art. 49 Abs. 2 nach sich. Auch Art. 6 Abs. 1 ist nicht einschlägig — der Satzungs-Check ist weder Produkt noch Sicherheitsbauteil im Anwendungsbereich der Harmonisierungsvorschriften des Anhangs I. Einstufung daher unmittelbar nach Art. 6 Abs. 2.
§ 9

Wer wofür verantwortlich ist

Die Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen. Für den Satzungs-Check sieht das so aus:

Zur KI-Kompetenz: Wer mit dem Tool arbeitet, soll verstehen, was es tut und wo seine Grenzen liegen. Diese Pflicht wurde im Juli 2026 ausdrücklich entschärft — sie verlangt keinen Kompetenznachweis und kein Zertifikat, sondern Maßnahmen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen. Wir liefern dafür ein einseitiges Briefing zum Abheften: was das Tool kann, was nicht, welche Fehlerbilder typisch sind, wer bei euch bedient und freigibt. Ausdrucken, einmal durchsprechen, Datum drauf — damit ist die Einweisung dokumentiert.

Und wenn wir es unter unserer eigenen Marke ausrollen? Das ist vorgesehen und ändert an der Rollenverteilung nichts: Ein Rollenwechsel zum Anbieter setzt nach der Verordnung ein Hochrisiko-System voraus oder eine Zweckänderung, die ein System erst hochriskant macht — beides liegt hier nicht vor. Wichtig ist nur, dass die KI-Hinweise im Widget erhalten bleiben. Wir regeln das im Partnervertrag ausdrücklich, damit es nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Für Juristinnen und Juristen Anbieter i. S. v. Art. 3 Nr. 3, zugleich nachgelagerter Anbieter nach Art. 3 Nr. 68 (Integration eines GPAI-Modells) · Betreiber i. S. v. Art. 3 Nr. 4 · KI-Kompetenz: Art. 4 in der ab 27.07.2026 geltenden Fassung — „Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz […] zu unterstützen", mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass die Vorschrift „nicht [verpflichtet], für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren" · GPAI-Pflichten des Modellanbieters: Art. 53 ff., anwendbar seit 02.08.2025; Anthropic ist Unterzeichner des GPAI-Verhaltenskodex der Kommission · Rollenwechsel des Betreibers: Art. 25 Abs. 1 — die Vorschrift adressiert Händler, Einführer, Betreiber und sonstige Dritte; ihre Rechtsfolge ist nach dem Einleitungssatz stets die Anbieterstellung für ein Hochrisiko-System. Lit. a und b setzen ein bestehendes Hochrisiko-System voraus; lit. c erfasst auch nicht-hochriskante Systeme, aber nur bei einer Zweckänderung, die sie zu Hochrisiko-Systemen macht · Sanktionsrahmen für Verstöße gegen Art. 50: Art. 99 Abs. 4 — bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei KMU nach Art. 99 Abs. 6 der jeweils niedrigere Betrag.
§ 10

Transparenzpflichten — und wie wir sie erfüllen

Die Transparenzpflichten sind die eigentliche Anforderung an ein System unserer Klasse. Sie gelten seit dem 2. August 2026 und wurden — anders als die Hochrisiko-Regeln — nicht verschoben. Was wir heute erfüllen:

Auch die maschinenlesbare Kennzeichnung steht: Die Verordnung verlangt zusätzlich, dass KI-erzeugte Texte maschinenlesbar gekennzeichnet werden — also nicht nur für Menschen sichtbar, sondern auch technisch auslesbar. Für Systeme, die wie unseres vor dem 2. August 2026 in Betrieb waren, ließe die Verordnung dafür Zeit bis zum 2. Dezember 2026 — umgesetzt ist es seit August 2026: Die Ergebnisseiten tragen die Kennzeichnung in den Seiten-Metadaten, der PDF-Export in den Dokument-Metadaten, die Ergebnis-Mail in einem eigenen Mail-Header und der Datenauskunfts-Export als eigenes Feld — jeweils nach dem IPTC-Vokabular („trainedAlgorithmicMedia"), das auch der C2PA-Standard nutzt.

Ein Hinweis für Verbände: Wenn ihr einen KI-erzeugten Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu informieren — etwa eine Muster-Satzung auf eurer Website —, kann daraus eine eigene Offenlegungspflicht entstehen. Sie entfällt, wenn der Text menschlich geprüft wurde und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Genau das leistet der Freigabe-Workflow, den ihr im System ohnehin durchlauft: Jede Freigabe wird mit Person und Zeitstempel protokolliert.
Für Juristinnen und Juristen Art. 50 Abs. 1 (Offenlegung der KI-Interaktion) und Abs. 2 (maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte) treffen den Anbieter; Abs. 5 verlangt die Information „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion", klar, eindeutig und barrierefrei · Übergangsregelung für Abs. 2: Art. 111 Abs. 4 n. F. — Frist 02.12.2026 für Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden; vorfristig erfüllt seit August 2026 (IPTC digitalsourcetype „trainedAlgorithmicMedia" in HTML-Metadaten/JSON-LD der Ergebnisseiten, PDF-Dokumentinfo, E-Mail-Header, DSAR-Export) · Betreiberpflicht bei Veröffentlichung: Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 mit Ausnahme bei menschlicher Überprüfung und redaktioneller Verantwortung · Zur Auslegung liegt der von der Kommission am 20.07.2026 inhaltlich gebilligte Entwurf der Leitlinien vor (C(2026) 5054 final); die förmliche Annahme steht noch aus · Freigabe-Protokollierung im System: Prüfende Person und Zeitpunkt werden je Einreichung gespeichert.
§ 11

Verhältnis zur DSGVO und zum AVV

Die KI-Verordnung ersetzt den Datenschutz nicht — sie tritt daneben. Beide Regelwerke gelten nebeneinander, und an der Auftragsverarbeitung ändert die KI-Verordnung nichts. Konkret sieht die Kette so aus, wenn ein Verband den Check anbietet:

Nutzt ein Verein den Check dagegen direkt bei uns statt über einen Verband, ist die Konstellation eine andere: Dann sind VEREINITY e. V. und Diversity Lab GmbH gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO. Beides steht ausführlich in den Datenschutzhinweisen; AVV und Transfer-Folgenabschätzung stellen wir auf Anfrage bereit.

Für Juristinnen und Juristen Kumulative Geltung: Art. 2 Abs. 7 sowie Erwägungsgründe 9 und 10 KI-VO; ebenso EDSA-Erklärung 3/2024 vom 16.07.2024 („complementary and mutually reinforcing") · AVV nach Art. 28 DSGVO in Textform (§ 126b BGB) mit unveränderlichem Prüfpfad, Unterauftragsverarbeiter mit Widerspruchsrecht offengelegt · Drittlandübermittlung auf Grundlage der Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Module 2 und 3, nebst Transfer-Folgenabschätzung — nicht auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework; Anthropic ist dort nicht zertifiziert · Aufbewahrung beim Unterauftragsverarbeiter: in der Regel Löschung binnen 30 Tagen, bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten längere Aufbewahrung nach Anbieter-Policy · Eine EU-Datenresidenz bietet die eingesetzte Schnittstelle nicht an; wer das benötigt, findet in den Ausbaustufen 2 und 3 die Lösung, die ohne externen KI-Anbieter auskommt.

Ausbaustufen: Datensicherheit nach Maß

Die Architektur ist bewusst so gebaut, dass sie sich duplizieren und verlagern lässt — technisch wie inhaltlich. Je nach Anforderung einer Organisation ist jede der drei Stufen umsetzbar, bis hin zum System, das keinerlei Daten mehr nach außen gibt.

1

Deutscher Server + KI als Auftragsverarbeiter

Heute im Betrieb

Das oben beschriebene Setup: Hosting und Datenhaltung vollständig in Deutschland, die KI-Analyse über Anthropic als vertraglich gebundenen Auftragsverarbeiter — ohne Kontaktdaten, ohne Trainingsnutzung, mit 30-Tage-Löschfrist.

Datenfluss nach außen Nur der Satzungstext, an einen vertraglich gebundenen Auftragsverarbeiter
2

Selbst gehostete Open-Source-KI

Auf Anfrage umsetzbar

Die KI-Analyse wechselt auf offene Modelle (z. B. Llama, Qwen, Mistral, gpt-oss), betrieben auf eigener GPU-Hardware in Deutschland. Damit verlässt kein einziges Datum mehr den Server — es gibt keinen externen KI-Anbieter mehr im Datenfluss. Die Analysequalität sichern wir beim Umstieg ab: Unser fünffaches Konsens-Verfahren dient dabei als Messlatte, gegen die jedes Modell vor dem Einsatz geprüft wird.

Datenfluss nach außen Keiner — die KI läuft auf dem eigenen Server
3

On-Premise: Betrieb bei der Organisation selbst

Auf Anfrage umsetzbar

Die komplette Installation läuft auf den Servern der Organisation — geprüft, verwaltet und kontrolliert vom eigenen IT-Team. Die Software ist containerbasiert und dadurch portabel. Zwei Varianten: (a) mit KI-Analyse über einen Auftragsverarbeiter wie in Stufe 1, oder (b) kombiniert mit Stufe 2 als vollständig geschlossenes System, bei dem die eigene IT jeden Datenfluss selbst auditieren kann.

Datenfluss nach außen In Variante (b): keiner — vollständige Datenhoheit bei der Organisation

Häufige Sicherheitsfragen

Die Fragen, die in Gesprächen mit Verbänden am häufigsten kommen — mit den ehrlichen Antworten.

+Was passiert mit unserer Satzung nach dem Upload?

Sie wird auf dem deutschen Server geprüft und gespeichert, der Text wird lokal extrahiert und analysiert. Nach 12 Monaten wird alles automatisch gelöscht — ein täglicher Löschlauf sorgt dafür, ohne dass jemand daran denken muss. Und: Ein Widerruf ist jederzeit per Link möglich, dann wird das PDF sofort gelöscht.

+Sieht die Website, die das Widget einbindet, unsere Daten?

Nein. Das Widget ist ein eingebettetes Fenster — die Eingaben gehen direkt und verschlüsselt vom Browser des Vereins an den Vereinity-Server, nicht über die einbettende Website. Der Partner erfährt nur den Bearbeitungsstatus und den Ergebnis-Score, nie den Inhalt.

+Gehen Daten in die USA?

Heute geht ausschließlich der Satzungstext — in aller Regel ein ohnehin öffentliches Dokument — an Anthropic als Auftragsverarbeiter, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln, mit 30-Tage-Löschfrist und ohne Trainingsnutzung. Kontaktdaten verlassen den deutschen Server nie.

Wer auch das nicht möchte: In den Ausbaustufen 2 und 3 läuft die KI auf eigener Hardware — dann verlässt gar nichts mehr den Server.

+Wird mit unseren Daten eine KI trainiert?

Nein. Die Nutzung der übermittelten Daten für KI-Training ist vertraglich ausgeschlossen. Bei selbst gehosteten Modellen (Stufe 2/3) stellt sich die Frage gar nicht mehr — dort findet überhaupt keine Übertragung an Dritte statt.

+Können wir das System auf unseren eigenen Servern betreiben?

Ja. Die Software ist containerbasiert und lässt sich als Komplettinstallation auf die Server einer Organisation übertragen — dort geprüft und verwaltet vom eigenen IT-Team. Kombiniert mit selbst gehosteter KI entsteht ein vollständig geschlossenes System. Den genauen Zuschnitt legen wir pro Organisation gemeinsam mit deren IT fest.

+Welche Risikoklasse hat der Satzungs-Check nach der KI-Verordnung?

Begrenztes Risiko — es gelten die Transparenzpflichten, keine Hochrisiko-Anforderungen. Der Kurzgrund: Die Hochrisiko-Kategorien der Verordnung setzen dort an, wo ein System über Menschen urteilt. Der Satzungs-Check bewertet eine Satzung, also ein Dokument. Die vollständige Begründung samt Durchprüfung aller acht Kategorien steht in § 8.

+Was müssen wir als Verband selbst tun?

Wenig. Als Betreiber trifft euch im Wesentlichen eine Pflicht: KI-Kompetenz — also eine dokumentierte Einweisung derjenigen, die mit dem Tool arbeiten. Kein Zertifikat, kein Nachweis, keine Prüfung. Wir liefern dafür ein einseitiges Briefing zum Abheften.

Ein zweiter Punkt greift nur, wenn ihr einen KI-erzeugten Text veröffentlicht (z. B. als Muster-Satzung auf eurer Website) — dann braucht es eine benannte Person mit redaktioneller Verantwortung. Der Freigabe-Workflow im System deckt das bereits ab. Details in § 9 und § 10.

+Welches KI-Modell steckt eigentlich dahinter?

Zwei Modelle von Anthropic, beide in fest gepinnten Versionen: Claude Haiku 4.5 für die Bewertung der Satzung und Claude Sonnet 4.6 für die Erstellung des Satzungsentwurfs. Wir trainieren keine eigenen Modelle und nutzen eure Daten nicht dafür — es findet ausschließlich eine Abfrage über die Programmierschnittstelle statt.

+Wie können wir das alles überprüfen?

Auf mehreren Wegen: Auftragsverarbeitungsvertrag mit dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen · Datenauskunft per Klick — jeder Verein kann selbst sehen, was gespeichert ist · Fachgespräch mit unseren KI- und Security-Verantwortlichen, gern auch mit tieferem technischen Einblick für das IT-Team. Wir haben nichts zu verstecken — diese Seite ist bewusst so ehrlich wie möglich gehalten.