Server in Deutschland
Eigener dedizierter Server bei Hetzner (Falkenstein). Kein US-Cloud-Hosting, keine geteilte Infrastruktur.
Kontaktdaten bleiben intern
Name und E-Mail-Adresse der Ansprechperson werden zu keinem Zeitpunkt an die KI übertragen.
Löschung ist Automatik
12-Monats-Speicherfrist mit täglichem Löschlauf. Ein Widerruf löscht das Satzungs-PDF sofort.
Auf Wunsch: komplett geschlossen
Selbst gehostete Open-Source-KI und On-Premise-Betrieb bei der eigenen IT sind als Ausbaustufen möglich.
Kein Hochrisiko-System
Nach der KI-Verordnung ein System mit begrenztem Risiko: Es bewertet Satzungen, nicht Menschen. Begründung in § 8.
Das Sicherheits-Setup heute — in sechs Paragraphen
Eine Übersicht in der Sprache, die wir am besten können: gegliedert wie eine Satzung.
Jeder Abschnitt erklärt zuerst allgemeinverständlich, was gilt — die lila Kästen
liefern die technische Präzisierung für IT-Fachleute.
§ 1
Hosting & Infrastruktur
Der Satzungs-Check läuft auf einem eigenen, dedizierten Server in Deutschland
(Hetzner, Rechenzentrum Falkenstein) — nicht in einer US-Cloud und nicht auf geteilter
Infrastruktur mit anderen Anwendungen. Die gesamte Verbindung ist verschlüsselt.
- Transportverschlüsselung (HTTPS/TLS) für jede Verbindung — Zertifikate via Let's Encrypt, automatisch erneuert.
- Die Anwendung läuft in isolierten Containern ohne Administratorrechte.
- Betrieb und Wartung durch die Diversity Lab GmbH als technischer Dienstleister — vertraglich geregelt.
Für IT-Fachleute
Dedizierter Host (DE) · TLS-Terminierung am Reverse Proxy, HSTS (max-age 2 Jahre, includeSubDomains) ·
Docker-Container als non-root-User · X-Content-Type-Options: nosniff · Referrer-Policy: strict-origin-when-cross-origin ·
Log-Rotation, IP-Adressen werden nur pseudonymisiert verarbeitet (§ 5).
§ 2
Das Widget: Der Weg der Daten
Der häufigste Irrtum zuerst: Die Website, die den Satzungs-Check einbindet, sieht die
hochgeladenen Daten nie. Das Widget ist ein eingebettetes Fenster (iframe) — was ein Verein
dort eingibt, geht direkt und verschlüsselt vom Browser des Vereins an den Vereinity-Server.
Die Partner-Website ist nur der Rahmen drumherum.
Start
Verein (Browser)
Füllt das Formular im Widget aus, lädt die Satzung als PDF hoch.
→TLS-verschlüsselt
Deutschland
Vereinity-Server
Prüfung, Speicherung, Text-Extraktion — alles lokal auf dem Server.
→Nur Satzungstext, ohne Kontaktdaten
Auftragsverarbeiter
KI-Analyse
Anthropic (Claude), vertraglich gebunden — Details in § 4.
Und die Partner-Website? Sie erfährt nur den Bearbeitungsstatus und den Ergebnis-Score —
niemals den Inhalt der Satzung oder die Kontaktdaten. Welche Website das Widget überhaupt einbetten darf,
ist pro Partner einzeln auf dem Server freigeschaltet.
Für IT-Fachleute
Einbettung per iframe, Formular-POST direkt an den Vereinity-Origin · Framing-Freigabe pro Partner über
Content-Security-Policy frame-ancestors (serverseitige Whitelist je Partner, Origins normalisiert auf scheme://host) ·
Alle übrigen Seiten: X-Frame-Options DENY · postMessage zwischen iframe und Partner-Seite transportiert
ausschließlich die Anzeigehöhe für das Auto-Resize — keine Inhaltsdaten.
§ 3
Upload-Sicherheit
Angenommen wird ausschließlich ein PDF der Satzung — kein anderes Dateiformat.
Jede Datei wird vor der Annahme technisch geprüft, nicht nur am Dateinamen erkannt.
- Prüfung der echten Datei-Signatur (nicht des bloßen Datei-Typs, den der Browser meldet).
- Größenlimit 20 MB; abgelehnte Uploads werden sofort wieder entfernt.
- Das Ergebnis ist nur über einen kryptografisch zufälligen Link erreichbar — praktisch unerratbar.
Für IT-Fachleute
Magic-Byte-Validierung (%PDF), Content-Type wird nicht vertraut · Streaming-Cap 20 MB, Teilupload wird bei
Ablehnung gelöscht · Ergebnis-, Auskunfts- und Widerrufszugriff über 256-Bit-Zufallstoken (secrets.token_urlsafe) ·
Dateiablage unter zufälliger UUID, kein Rückschluss auf den Verein aus dem Dateinamen.
§ 4
KI-Verarbeitung
Der Text der Satzung wird lokal auf unserem Server aus dem PDF extrahiert.
Für die inhaltliche Analyse wird der Satzungstext an Anthropic (Claude) übertragen — als
vertraglich gebundener Auftragsverarbeiter. Wichtig für die Einordnung:
Vereinssatzungen sind in aller Regel öffentliche Dokumente (Vereinsregister). Die wirklich
sensiblen Daten — wer den Check angestoßen hat — verlassen den Server nicht.
- Kontaktdaten (Name, E-Mail) werden nie an die KI gesendet.
- Keine Nutzung der Daten für KI-Training — vertraglich ausgeschlossen.
- Löschung beim Auftragsverarbeiter spätestens nach 30 Tagen; EU-Standardvertragsklauseln.
- Die Bewertung läuft fünffach parallel mit Konsens-Verfahren — für stabile, reproduzierbare Ergebnisse statt KI-Zufall.
- Eingesetzt werden Claude Haiku 4.5 (Bewertung) und Claude Sonnet 4.6 (Satzungsentwurf) — in fest gepinnten Versionen. Die Einordnung nach der KI-Verordnung steht in § 8.
Für IT-Fachleute
Textextraktion lokal (pdfplumber); nur bei nicht maschinenlesbaren Scans läuft die Texterkennung ebenfalls über
den Auftragsverarbeiter · Modelle: claude-haiku-4-5-20251001 (Scoring, Baustein-Klassifikation, §-Referenzprüfung,
OCR-Fallback) und claude-sonnet-4-6 (Entwurfserstellung, Validierung), Versionen fest gepinnt — keine
„latest"-Aliase · Temperature 0 · Scoring: 5 unabhängige Läufe mit
Mehrheits-/Median-Konsens pro Kriterium · KI-generierte Ausgaben werden vor Speicherung/Anzeige durch einen
Allowlist-HTML-Sanitizer (nh3/ammonia) geführt — Schutz gegen Stored XSS und Prompt-Injection-Folgen ·
API-Schlüssel ausschließlich serverseitig als Umgebungsvariable.
§ 5
DSGVO & Betroffenenrechte
Datenschutz ist hier keine nachgereichte Erklärung, sondern in die Software eingebaut.
Jede Einreichung hat von Anfang an ein Ablaufdatum, und jeder Verein behält die Kontrolle über
seine Daten — ohne dass er dafür jemanden anschreiben muss.
- Speicherfrist 12 Monate — danach löscht ein täglicher automatischer Lauf die Daten. Kein manueller Schritt nötig.
- Widerruf per Klick: Das Satzungs-PDF wird sofort vom Server gelöscht, die Restdaten folgen kurz darauf.
- Datenauskunft (Art. 15) per Klick: Vollständiger Export aller gespeicherten Daten, jederzeit selbst abrufbar.
- Einwilligungen werden versioniert und beweisbar protokolliert.
- IP-Adressen werden nie im Klartext gespeichert — nur als nicht umkehrbarer Hash.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28) elektronisch abschließbar, mit Prüfpfad.
- Keine Tracking-Cookies, keine Werbenetzwerke.
Alle Details stehen in den Datenschutzhinweisen zum Satzungs-Check.
Für IT-Fachleute
Retention-Feld pro Datensatz (Default now()+12 Monate), täglicher Purge-Job: Stufe 1 Soft-Delete + sofortige
PDF-Löschung, Stufe 2 nach 30 Tagen Anonymisierung aller personenbezogenen Felder · Consent-Log mit SHA-256-Hash
des angezeigten Einwilligungstexts, Versionierung · IP-Pseudonymisierung via HMAC-SHA256 mit serverseitigem
Geheimnis · AVV in Textform (§ 126b BGB) mit unveränderlichem Audit-Trail · Webanalyse nur cookielos
(Plausible, selbst gehostet) und standardmäßig deaktiviert.
§ 6
Härtung der Anwendung
Auch intern gilt das Prinzip der minimalen Rechte: Wer im System arbeitet, sieht nur, was
er sehen muss — und die üblichen Angriffswege sind systematisch verschlossen.
- Vier abgestufte Rollen mit strikter Trennung zwischen Partnern — kein Partner sieht Daten eines anderen.
- Schutz gegen automatisierte Login-Versuche (Rate-Limiting) und moderne Passwort-Verschlüsselung.
- Sicherheitskritische Einstellungen kann ausschließlich die zentrale Administration ändern.
Für IT-Fachleute
Rollenmodell view_only < editor < partner_admin < central_admin, Mandanten-Filter auf Query-Ebene ·
bcrypt (Cost 12) · Login-Rate-Limit 10 Fehlversuche/15 min pro IP (gehasht), Limits auch auf öffentlichen
Registrierungs-Endpunkten · CSRF-Token auf allen zustandsändernden Admin-Aktionen · SVG-Uploads blockiert
(Stored-XSS-Fläche), Logo-Uploads nur PNG/JPG/WEBP nach Magic-Byte-Prüfung · Embed-Origin-Whitelist,
Löschrechte und Partner-Verwaltung sind central_admin-only.
Die KI-Verordnung — in fünf weiteren Paragraphen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung.
Weil uns Verbände regelmäßig nach der Risikoklasse fragen, steht die Antwort hier
vollständig — mit Begründung, mit Fundstellen und mit dem, was wir dafür konkret
umgesetzt haben. Die lila Kästen enthalten die juristische Präzisierung.
Zur Einordnung dieser Seite: Das ist unsere eigene, begründete Einstufung
als Anbieter — keine Rechtsberatung und kein Prüfsiegel. Wir legen offen, wie wir zu ihr
kommen, damit eure Rechtsabteilung sie nachvollziehen und selbst bewerten kann.
§ 7
Die vier Risikostufen
Die KI-Verordnung reguliert nicht die Technik, sondern den Verwendungszweck.
Dasselbe Sprachmodell kann in der einen Anwendung streng reguliert und in der anderen
praktisch frei sein. Vier Stufen:
- Inakzeptables Risiko — verboten. Social Scoring, biometrische Echtzeit-Überwachung, manipulative Systeme. Seit Februar 2025 in der EU untersagt.
- Hohes Risiko — Konformitätsbewertung. Systeme, die über Menschen entscheiden: Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeit, Zugang zu Bildung, Strafverfolgung. Umfangreiche Pflichten, aber erst später anwendbar (siehe Kasten).
- Begrenztes Risiko — Transparenzpflichten. Die große Mehrheit der kommerziellen Anwendungen: Chatbots, Empfehlungssysteme, Systeme, die Texte erzeugen. Kernpflicht: Menschen müssen wissen, dass sie es mit KI zu tun haben.
- Minimales Risiko — keine besonderen Pflichten. Spamfilter und Ähnliches.
Für Juristinnen und Juristen
VO (EU) 2024/1689, geändert durch VO (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus KI", in Kraft seit 27.07.2026) ·
Verbotene Praktiken: Art. 5 (seit 02.02.2025) · Hochrisiko: Art. 6 i. V. m. Anhang I und Anhang III ·
Transparenzpflichten: Art. 50, Kapitel IV — anwendbar seit 02.08.2026, durch den Omnibus nicht verschoben ·
Die Hochrisiko-Pflichten aus Kapitel III Abschn. 1–3 wurden dagegen verschoben auf den 02.12.2027 (Anhang III)
bzw. 02.08.2028 (Anhang I), Art. 113 Abs. 3 lit. c n. F. · Sanktionen (Art. 99) gelten bereits seit 02.08.2025 ·
National: KI-MIG vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29.07.2026); Marktüberwachungsbehörde
ist die Bundesnetzagentur · Hinweis: eine konsolidierte Fassung der KI-VO liegt auf EUR-Lex noch nicht vor,
beide Rechtsakte sind getrennt zu lesen.
§ 8
Wo der Satzungs-Check steht
Der Satzungs-Check ist nach unserer Einstufung ein System mit begrenztem Risiko.
Es gelten die Transparenzpflichten — keine Hochrisiko-Anforderungen, also keine
Konformitätsbewertung, keine CE-Kennzeichnung, keine Registrierung in der EU-Datenbank.
Der Grund liegt im Prüfgegenstand. Die Hochrisiko-Kategorien der Verordnung setzen durchweg
dort an, wo ein System über Menschen urteilt — über Bewerberinnen, Kreditnehmer,
Schülerinnen, Beschuldigte. Der Satzungs-Check bewertet dagegen ein Dokument:
die Satzung eines Vereins, also einer juristischen Person. Er kennt keine Personenprofile,
und die Kontaktdaten der einreichenden Person erreichen die KI nie (§ 4).
- Keine Entscheidung, sondern ein Vorschlag. Das Ergebnis geht an den Verein, der ihn angefordert hat. Es öffnet und verschließt keinen Zugang, entscheidet über kein Geld und über keinen Anspruch.
- Der Beschluss bleibt bei der Mitgliederversammlung. Was der Check liefert, ist ein Entwurf zur Vorbereitung dieser Entscheidung — ausdrücklich mit der Empfehlung, ihn vorher rechtlich gegenprüfen zu lassen.
- Kein Scoring von Menschen. Kein Profiling, keine Emotionserkennung, keine biometrische Verarbeitung.
- Auch kein Fall der verbotenen Praktiken nach Art. 5 — weder Social Scoring noch Manipulation noch Überwachung.
Für Juristinnen und Juristen
Wir haben die acht Bereiche des Anhangs III einzeln geprüft und verneinen sie sämtlich:
Nr. 1 Biometrie — keine biometrische Verarbeitung · Nr. 2 kritische Infrastruktur — kein Sicherheitsbauteil ·
Nr. 3 Bildung — keine Bildungseinrichtung, kein Zugang, keine Lernergebnisse · Nr. 4 Beschäftigung —
keine Auswahl-, Beförderungs- oder Kündigungsentscheidungen · Nr. 5 grundlegende Dienste — wir sind keine
Behörde, es geht nicht um Leistungsansprüche, und es findet weder eine Bonitätsbewertung natürlicher
Personen noch eine Risiko- und Preisbewertung bei Lebens- oder Krankenversicherungen noch eine
Notruf-Priorisierung statt ·
Nr. 6 Strafverfolgung und Nr. 7 Migration/Asyl — offensichtlich nicht einschlägig · Nr. 8 Rechtspflege und
demokratische Prozesse — keine Justizbehörde, keine alternative Streitbeilegung, und eine Vereinssatzung ist
weder Wahl noch Referendum im Sinne der Norm ·
Da bereits der Anwendungsbereich des Anhangs III nicht eröffnet ist, stützen wir uns bewusst nicht
auf die Ausnahme des Art. 6 Abs. 3 — diese setzt ein Anhang-III-System voraus und zöge nach Art. 6
Abs. 4 eine Registrierungspflicht gemäß Art. 49 Abs. 2 nach sich. Auch Art. 6 Abs. 1 ist nicht einschlägig —
der Satzungs-Check ist weder Produkt noch Sicherheitsbauteil im Anwendungsbereich der Harmonisierungsvorschriften
des Anhangs I. Einstufung daher unmittelbar nach Art. 6 Abs. 2.
§ 9
Wer wofür verantwortlich ist
Die Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen. Für den Satzungs-Check sieht das so aus:
- Anbieter sind wir. Der VEREINITY e. V. bietet den Satzungs-Check unter eigenem Namen an, die Diversity Lab GmbH hat ihn entwickelt und betreibt ihn technisch. Uns treffen die Transparenzpflichten des Art. 50 — dazu § 10.
- Betreiber seid ihr. Der Verband, der den Check anbietet, und die Vereine, die ihn nutzen. Für ein System mit begrenztem Risiko bleibt davon im Wesentlichen eine Pflicht: KI-Kompetenz.
- Modellanbieter ist Anthropic. Als Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck trägt Anthropic eigene Pflichten, die bereits seit August 2025 gelten. Diese gehen nicht auf euch über.
Zur KI-Kompetenz: Wer mit dem Tool arbeitet, soll verstehen, was es tut und wo
seine Grenzen liegen. Diese Pflicht wurde im Juli 2026 ausdrücklich entschärft — sie verlangt
keinen Kompetenznachweis und kein Zertifikat, sondern Maßnahmen, die den Aufbau
von KI-Kompetenz unterstützen.
Wir liefern dafür ein einseitiges Briefing zum Abheften:
was das Tool kann, was nicht, welche Fehlerbilder typisch sind, wer bei euch bedient und freigibt.
Ausdrucken, einmal durchsprechen, Datum drauf — damit ist die Einweisung dokumentiert.
Und wenn wir es unter unserer eigenen Marke ausrollen? Das ist vorgesehen und
ändert an der Rollenverteilung nichts: Ein Rollenwechsel zum Anbieter setzt nach der Verordnung
ein Hochrisiko-System voraus oder eine Zweckänderung, die ein System erst hochriskant macht —
beides liegt hier nicht vor. Wichtig ist nur, dass die KI-Hinweise im Widget erhalten bleiben.
Wir regeln das im Partnervertrag ausdrücklich, damit es nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Für Juristinnen und Juristen
Anbieter i. S. v. Art. 3 Nr. 3, zugleich nachgelagerter Anbieter nach Art. 3 Nr. 68 (Integration eines
GPAI-Modells) · Betreiber i. S. v. Art. 3 Nr. 4 · KI-Kompetenz: Art. 4 in der ab 27.07.2026 geltenden
Fassung — „Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz […] zu unterstützen", mit dem ausdrücklichen
Zusatz, dass die Vorschrift „nicht [verpflichtet], für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an
KI-Kompetenz zu garantieren" · GPAI-Pflichten des Modellanbieters: Art. 53 ff., anwendbar seit 02.08.2025;
Anthropic ist Unterzeichner des GPAI-Verhaltenskodex der Kommission · Rollenwechsel des Betreibers:
Art. 25 Abs. 1 — die Vorschrift adressiert Händler, Einführer, Betreiber und sonstige Dritte; ihre
Rechtsfolge ist nach dem Einleitungssatz stets die Anbieterstellung für ein Hochrisiko-System.
Lit. a und b setzen ein bestehendes Hochrisiko-System voraus; lit. c erfasst auch nicht-hochriskante
Systeme, aber nur bei einer Zweckänderung, die sie zu Hochrisiko-Systemen macht · Sanktionsrahmen für Verstöße gegen Art. 50:
Art. 99 Abs. 4 — bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei KMU nach Art. 99 Abs. 6 der
jeweils niedrigere Betrag.
§ 10
Transparenzpflichten — und wie wir sie erfüllen
Die Transparenzpflichten sind die eigentliche Anforderung an ein System unserer Klasse.
Sie gelten seit dem 2. August 2026 und wurden — anders als die Hochrisiko-Regeln —
nicht verschoben. Was wir heute erfüllen:
- Hinweis vor der ersten Nutzung. Vor dem Formular steht ausdrücklich, dass hier ein KI-System arbeitet, welches Modell analysiert und dass Ergebnis und Entwurf KI-generierte Vorschläge sind.
- Kennzeichnung am Ergebnis. Score und Satzungsentwurf sind als KI-generiert ausgewiesen — sichtbar auf der Seite, nicht nur im Kleingedruckten, und zusätzlich maschinenlesbar (dazu gleich).
- Ein Mensch prüft vor dem Versand. Kein Ergebnis verlässt das System ohne Freigabe; bis dahin sind Score und Entwurf nicht einmal sichtbar.
- Nachvollziehbarkeit. Feste Modellversionen, fünffaches Konsens-Verfahren, serverseitige Berechnung des Gesamtscores (§ 4).
Auch die maschinenlesbare Kennzeichnung steht: Die Verordnung verlangt zusätzlich,
dass KI-erzeugte Texte maschinenlesbar gekennzeichnet werden — also nicht nur für
Menschen sichtbar, sondern auch technisch auslesbar. Für Systeme, die wie unseres vor dem
2. August 2026 in Betrieb waren, ließe die Verordnung dafür Zeit bis zum 2. Dezember 2026 —
umgesetzt ist es seit August 2026: Die Ergebnisseiten tragen die Kennzeichnung in den
Seiten-Metadaten, der PDF-Export in den Dokument-Metadaten, die Ergebnis-Mail in einem
eigenen Mail-Header und der Datenauskunfts-Export als eigenes Feld — jeweils nach dem
IPTC-Vokabular („trainedAlgorithmicMedia"), das auch der C2PA-Standard nutzt.
Ein Hinweis für Verbände: Wenn ihr einen KI-erzeugten Text veröffentlicht,
um die Öffentlichkeit zu informieren — etwa eine Muster-Satzung auf eurer Website —, kann daraus
eine eigene Offenlegungspflicht entstehen.
Sie entfällt, wenn der Text menschlich geprüft wurde und eine benannte Person die redaktionelle
Verantwortung trägt. Genau das leistet der Freigabe-Workflow, den ihr im System ohnehin durchlauft:
Jede Freigabe wird mit Person und Zeitstempel protokolliert.
Für Juristinnen und Juristen
Art. 50 Abs. 1 (Offenlegung der KI-Interaktion) und Abs. 2 (maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer
Inhalte) treffen den Anbieter; Abs. 5 verlangt die Information „spätestens zum Zeitpunkt der ersten
Interaktion", klar, eindeutig und barrierefrei · Übergangsregelung für Abs. 2: Art. 111 Abs. 4 n. F. —
Frist 02.12.2026 für Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden; vorfristig erfüllt
seit August 2026 (IPTC digitalsourcetype „trainedAlgorithmicMedia" in HTML-Metadaten/JSON-LD der
Ergebnisseiten, PDF-Dokumentinfo, E-Mail-Header, DSAR-Export) · Betreiberpflicht bei
Veröffentlichung: Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 mit Ausnahme bei menschlicher Überprüfung und redaktioneller
Verantwortung · Zur Auslegung liegt der von der Kommission am 20.07.2026 inhaltlich gebilligte Entwurf
der Leitlinien vor (C(2026) 5054 final); die förmliche Annahme steht noch aus · Freigabe-Protokollierung
im System: Prüfende Person und Zeitpunkt werden je Einreichung gespeichert.
§ 11
Verhältnis zur DSGVO und zum AVV
Die KI-Verordnung ersetzt den Datenschutz nicht — sie tritt daneben. Beide
Regelwerke gelten nebeneinander, und an der Auftragsverarbeitung ändert die KI-Verordnung nichts.
Konkret sieht die Kette so aus, wenn ein Verband den Check anbietet:
- Der Verband ist Verantwortlicher. Er entscheidet, dass und wofür der Check eingesetzt wird.
- VEREINITY e. V. und Diversity Lab GmbH sind Auftragsverarbeiter. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO deckt beide gemeinsam ab, inklusive dokumentierter technischer und organisatorischer Maßnahmen.
- Anthropic ist Unterauftragsverarbeiter. Vertragspartner für den europäischen Raum ist Anthropic Ireland, Limited (Dublin); die Weiterübermittlung in die USA ist über EU-Standardvertragsklauseln abgesichert.
- Kein Training mit euren Daten — vertraglich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist der Grund, warum die Auftragsverarbeiter-Rolle trägt: Würde der Anbieter die Inhalte für eigene Zwecke nutzen, wäre er insoweit selbst verantwortlich.
Nutzt ein Verein den Check dagegen direkt bei uns statt über einen Verband, ist die
Konstellation eine andere: Dann sind VEREINITY e. V. und Diversity Lab GmbH gemeinsam
Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO. Beides steht ausführlich in den
Datenschutzhinweisen; AVV und Transfer-Folgenabschätzung
stellen wir auf Anfrage bereit.
Für Juristinnen und Juristen
Kumulative Geltung: Art. 2 Abs. 7 sowie Erwägungsgründe 9 und 10 KI-VO; ebenso EDSA-Erklärung 3/2024
vom 16.07.2024 („complementary and mutually reinforcing") · AVV nach Art. 28 DSGVO in Textform
(§ 126b BGB) mit unveränderlichem Prüfpfad, Unterauftragsverarbeiter mit Widerspruchsrecht offengelegt ·
Drittlandübermittlung auf Grundlage der Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914,
Module 2 und 3, nebst Transfer-Folgenabschätzung — nicht auf Grundlage des EU-US Data Privacy
Framework; Anthropic ist dort nicht zertifiziert · Aufbewahrung beim Unterauftragsverarbeiter: in der Regel
Löschung binnen 30 Tagen, bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten längere Aufbewahrung nach Anbieter-Policy ·
Eine EU-Datenresidenz bietet die eingesetzte Schnittstelle nicht an; wer das benötigt, findet in den
Ausbaustufen 2 und 3 die Lösung, die ohne externen KI-Anbieter auskommt.
Ausbaustufen: Datensicherheit nach Maß
Die Architektur ist bewusst so gebaut, dass sie sich duplizieren und verlagern lässt —
technisch wie inhaltlich. Je nach Anforderung einer Organisation ist jede der drei Stufen umsetzbar,
bis hin zum System, das keinerlei Daten mehr nach außen gibt.
1
Deutscher Server + KI als Auftragsverarbeiter
Heute im Betrieb
Das oben beschriebene Setup: Hosting und Datenhaltung vollständig in Deutschland, die KI-Analyse
über Anthropic als vertraglich gebundenen Auftragsverarbeiter — ohne Kontaktdaten, ohne
Trainingsnutzung, mit 30-Tage-Löschfrist.
Datenfluss nach außen
Nur der Satzungstext, an einen vertraglich gebundenen Auftragsverarbeiter
2
Selbst gehostete Open-Source-KI
Auf Anfrage umsetzbar
Die KI-Analyse wechselt auf offene Modelle (z. B. Llama, Qwen, Mistral, gpt-oss),
betrieben auf eigener GPU-Hardware in Deutschland. Damit verlässt kein einziges Datum mehr
den Server — es gibt keinen externen KI-Anbieter mehr im Datenfluss. Die Analysequalität
sichern wir beim Umstieg ab: Unser fünffaches Konsens-Verfahren dient dabei als Messlatte, gegen die
jedes Modell vor dem Einsatz geprüft wird.
Datenfluss nach außen
Keiner — die KI läuft auf dem eigenen Server
3
On-Premise: Betrieb bei der Organisation selbst
Auf Anfrage umsetzbar
Die komplette Installation läuft auf den Servern der Organisation — geprüft, verwaltet
und kontrolliert vom eigenen IT-Team. Die Software ist containerbasiert und dadurch portabel.
Zwei Varianten: (a) mit KI-Analyse über einen Auftragsverarbeiter wie in Stufe 1, oder
(b) kombiniert mit Stufe 2 als vollständig geschlossenes System, bei dem
die eigene IT jeden Datenfluss selbst auditieren kann.
Datenfluss nach außen
In Variante (b): keiner — vollständige Datenhoheit bei der Organisation
Häufige Sicherheitsfragen
Die Fragen, die in Gesprächen mit Verbänden am häufigsten kommen — mit den ehrlichen Antworten.
+Was passiert mit unserer Satzung nach dem Upload?
Sie wird auf dem deutschen Server geprüft und gespeichert, der Text wird lokal extrahiert und analysiert.
Nach 12 Monaten wird alles automatisch gelöscht — ein täglicher Löschlauf sorgt dafür,
ohne dass jemand daran denken muss. Und: Ein Widerruf ist jederzeit per Link möglich, dann wird das
PDF sofort gelöscht.
+Sieht die Website, die das Widget einbindet, unsere Daten?
Nein. Das Widget ist ein eingebettetes Fenster — die Eingaben gehen direkt und verschlüsselt
vom Browser des Vereins an den Vereinity-Server, nicht über die einbettende Website. Der Partner erfährt nur
den Bearbeitungsstatus und den Ergebnis-Score, nie den Inhalt.
+Gehen Daten in die USA?
Heute geht ausschließlich der Satzungstext — in aller Regel ein ohnehin öffentliches
Dokument — an Anthropic als Auftragsverarbeiter, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln, mit
30-Tage-Löschfrist und ohne Trainingsnutzung. Kontaktdaten verlassen den deutschen Server nie.
Wer auch das nicht möchte: In den Ausbaustufen 2 und 3 läuft die KI auf eigener Hardware —
dann verlässt gar nichts mehr den Server.
+Wird mit unseren Daten eine KI trainiert?
Nein. Die Nutzung der übermittelten Daten für KI-Training ist vertraglich ausgeschlossen.
Bei selbst gehosteten Modellen (Stufe 2/3) stellt sich die Frage gar nicht mehr — dort findet
überhaupt keine Übertragung an Dritte statt.
+Können wir das System auf unseren eigenen Servern betreiben?
Ja. Die Software ist containerbasiert und lässt sich als Komplettinstallation auf die Server
einer Organisation übertragen — dort geprüft und verwaltet vom eigenen IT-Team. Kombiniert mit
selbst gehosteter KI entsteht ein vollständig geschlossenes System. Den genauen Zuschnitt legen wir
pro Organisation gemeinsam mit deren IT fest.
+Welche Risikoklasse hat der Satzungs-Check nach der KI-Verordnung?
Begrenztes Risiko — es gelten die Transparenzpflichten, keine
Hochrisiko-Anforderungen. Der Kurzgrund: Die Hochrisiko-Kategorien der Verordnung setzen dort an,
wo ein System über Menschen urteilt. Der Satzungs-Check bewertet eine Satzung,
also ein Dokument. Die vollständige Begründung samt Durchprüfung aller acht Kategorien
steht in § 8.
+Was müssen wir als Verband selbst tun?
Wenig. Als Betreiber trifft euch im Wesentlichen eine Pflicht: KI-Kompetenz —
also eine dokumentierte Einweisung derjenigen, die mit dem Tool arbeiten. Kein Zertifikat,
kein Nachweis, keine Prüfung. Wir liefern dafür ein
einseitiges Briefing zum Abheften.
Ein zweiter Punkt greift nur, wenn ihr einen KI-erzeugten Text veröffentlicht
(z. B. als Muster-Satzung auf eurer Website) — dann braucht es eine benannte Person mit
redaktioneller Verantwortung. Der Freigabe-Workflow im System deckt das bereits ab. Details in
§ 9 und § 10.
+Welches KI-Modell steckt eigentlich dahinter?
Zwei Modelle von Anthropic, beide in fest gepinnten Versionen: Claude Haiku 4.5
für die Bewertung der Satzung und Claude Sonnet 4.6 für die Erstellung des
Satzungsentwurfs. Wir trainieren keine eigenen Modelle und nutzen eure Daten
nicht dafür — es findet ausschließlich eine Abfrage über die Programmierschnittstelle statt.
+Wie können wir das alles überprüfen?
Auf mehreren Wegen: Auftragsverarbeitungsvertrag mit dokumentierten technischen und
organisatorischen Maßnahmen · Datenauskunft per Klick — jeder Verein kann selbst sehen,
was gespeichert ist · Fachgespräch mit unseren KI- und Security-Verantwortlichen, gern auch
mit tieferem technischen Einblick für das IT-Team. Wir haben nichts zu verstecken — diese Seite ist
bewusst so ehrlich wie möglich gehalten.
Nächste Schritte
- Fachgespräch: Call zwischen dem IT-Team der Organisation und unseren KI-/Security-Verantwortlichen — Fragen direkt an der Quelle klären.
- Anforderungsanalyse: Gemeinsam festlegen, welche Ausbaustufe zur Organisation passt — vom heutigen Setup bis zum vollständig geschlossenen On-Premise-Betrieb.
- Unterlagen: Auftragsverarbeitungsvertrag und Datenschutzdokumentation stellen wir auf Anfrage bereit — schreibt uns an mail@vereinity.de.